Corona-Förderlinie für Freiberufler in öffentlichen Museen
Mit dem Ausgang des Geschäftsjahres 2021/2022 lief die erfolgreiche CORONA-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung aus. Als Reaktion auf die Corona-Krise zu Beginn des Jahres 2020 und dem Wegbrechen der Aufträge für freiberufliche Wissenschaftler*innen und Restaurator*innen, die an Museen arbeiten, wurde die Förderlinie ins Leben gerufen. Schnell stellten der Stiftungsrat und Vorstand insgesamt über 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um das unkomplizierte, digital abgewickelte Verfahren auf den Weg zu bringen, und dies bereits am 18. März 2020, sieben Tage bevor der Bundestag „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellte. Die außerordentlich positive Resonanz motivierte schon nach wenigen Monaten Laufzeit zwei private Mäzene zu Spenden von insgesamt 250.000 Euro zur Kofinanzierung des gesellschaftlich relevanten Programms.
Die flexible und unbürokratische Bewilligungspraxis ermöglichte auch Restaurierungsprojekte in den durch die Flutkatastrophen 2021 betroffenen Museen, ohne dass neue Förderlinien aufgelegt werden mussten. Insgesamt konnten mit der Förderlinie Restaurierungen und kleinere, klar umrissene wissenschaftliche Arbeiten für Ausstellungen, Werkverzeichnisse und Bestandskataloge gefördert werden.
Mit Auslauf der Förderlinie konnten nun insgesamt 217 Projekte mit 2,75 Millionen Euro unterstützt werden. Etwa zwei Drittel der eingereichten Anträge konnten bewilligt werden. Die Absagen betrafen Vorhaben außerhalb von Museen, ausschließlich kulturhistorisch relevante Bestände oder rein denkmalpflegerische Maßnahmen – also Projekte, die außerhalb des satzungsmäßigen Förderbereichs der EvSK liegen. Die meisten Projekte (178) erhielten Restaurierungsförderungen. Nur 16 der 217 Projekte sind von Selbständigen durchgeführte, begrenzte Forschungsarbeiten im Rahmen von Bestandskatalogen oder Ausstellungen.
Auch in Zukunft wird sich die EvSK um den Erhalt des produktiven Zusammenspiels von Freiberufler*innen und Festangestellten an Museen bemühen – und dabei immer auf den Erhalt der wichtigen festen Restaurator*innenstellen dringen, ohne die Förderungen eines Hauses nahezu unmöglich sind. Denn nur die festangestellten Restaurator*innen können fachlich korrekte Ausschreibungen von Restaurierungsmaßnahmen und die Überwachung von deren Durchführung garantieren. Im Rahmen der üblichen Förderpraxis wird in Zukunft wieder mehr Fokus auf die größeren Projekte mit überregionaler Bedeutung gelegt. Die Kunststiftung ist weiterhin für Ausstellungsprojekte, Restaurierungen, Bestandskataloge oder Werkverzeichnisse anzusprechen, bei denen natürlich regelmäßig auch Freiberufler*innen mitarbeiten.