} Förderungen

Seit ihrer Gründung 1983 ermöglichte die Ernst von Siemens Kunststiftung den Erwerb von über 533 Kunstwerken oder umfangreichen Konvoluten.
Um die 330 Restaurierungsprojekte wurden unterstützt, mehr als 1.000 Ausstellungen sowie die Erarbeitung von fast 330 Bestandskatalogen und 15 Werkverzeichnissen (Stand: Juni 2023).

Über die Förderkriterien der Ernst von Siemens Kunststiftung geben die Förderrichtlinien und der Mustervertrag zum Eigentumserwerb detailliert Auskunft.

In der Regel fördert die Stiftung

  • den Ankauf von bedeutenden Kunstwerken für öffentliche Kunstsammlungen
  • die Restaurierung von herausragenden Kunstwerken in öffentlichen Sammlungen
  • öffentliche Ausstellungen überregionaler, in der Regel internationaler und nationaler Bedeutung, durch einen Zuschuss für die Ausstellung  bzw. zu den Herstellungskosten des Ausstellungskataloges
  • die Erstellung von Bestandskatalogen in öffentlichen Sammlungen herausragender Bedeutung
  • durch Vor- und Zwischenfinanzierungen kann die Stiftung Ankäufe oder Ausstellungen unterstützen
  • die Erstellung von Werkverzeichnissen bedeutender Künstler, wenn sich deren Werke zu großen Teilen in öffentlichen Sammlungen befinden
  • Sonstiges

Der Ankauf, die Ausstellung und die Erforschung der Werke lebender Künstler werden in der Regel nicht gefördert. Das gleiche gilt für verstorbene Künstler, deren Nachlass noch nicht auseinandergesetzt ist. Die Ernst von Siemens Kunststiftung gewährt grundsätzlich keine Forschungsstipendien an Einzelpersonen oder Publikationsförderungen.

 

 

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